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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 397/10 EFG 2012 S. 1222 Nr. 13

Gesetze: AO § 93, AO § 208 Abs. 1 Nr. 3

Sammelauskunftsersuchen zu Internetverkäufen

Leitsatz

  1. Zur Mitwirkungspflicht „anderer Personen” gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO.

  2. Das Auskunftsrecht des Fiskus unterliegt allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen. Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig sein, die Pflichterfüllung muss für den Betroffenen üblich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein.

  3. Eine Auskunft über den Inhalt elektronisch gespeicherter personenbezogener Daten ist nur möglich, wenn der um Auskunft Ersuchte tatsächlich über die Speichermedien, auf denen die personenbezogenen Daten gespeichert sind, verfügen kann oder wenn er gegen den Verfügungsberechtigten einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Daten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 172 Nr. 6
BB 2012 S. 866 Nr. 14
DB 2012 S. 15 Nr. 13
DStR 2012 S. 10 Nr. 49
DStRE 2013 S. 176 Nr. 3
EFG 2012 S. 1222 Nr. 13
IStR 2012 S. 7 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2012 S. 1958
PStR 2012 S. 143 Nr. 6
Ubg 2013 S. 198 Nr. 3
BAAAE-07390

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2012 - 5 K 397/10

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