Arbeitshilfe - Stand: 29.05.2013

Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist: Anlaufhemmung bei Grunderwerbsteuer - Mustereinspruch

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Festsetzungsfrist - Anlaufhemmung bei Grunderwerbsteuer: Beginnt die regelmäßige Festsetzungsfrist mit Erstattung der Anzeige nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG, oder erst mit Ablauf des Jahres des Eingangs der angeforderten Feststellungserklärung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
VAAAE-07353