Arbeitshilfe November 2012

Vorsteuerabzug: Nationale Rechtsvorschriften, die die monatliche Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses begrenzen – Mustereinspruch

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Erlaubt Art. 183 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem einem Mitgliedstaat, ohne besondere Prüfung ausschließlich auf der Grundlage einer arithmetischen Berechnung den Teil des Steuerüberschusses, der 18 % (allgemeiner Mehrwertsteuersatz) des Gesamtwerts der in den monatlichen Steuerzeiträumen getätigten steuerbaren Umsätze übersteigt, nicht zu erstatten, bis dass bei der Steuerverwaltung des Staats die Jahresumsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen eingegangen ist?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-07307