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IWB 21/2002

Bulgarien; | Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Eine wesentliche Veränderung des Mehrwertsteuergesetzes für das Jahr 2002 bestand darin, dass Medikamente und auch die Touristikleistungen von Reiseveranstaltern nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit sind (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 109/2001). Reiseveranstalter haben aber das Recht auf Erstattung von 65 % der Umsatzsteuer, wenn Touristikleistungen im Ausland verkauft wurden, deren Realisierung und Bezahlung in Bulgarien erfolgte. Die Frist für die Mehrwertsteuererstattung wurde von vier Monaten auf drei Monate verkürzt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt unverändert 20 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen einem Null-Steuersatz.

[FB]

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