Arbeitshilfe Juli 2016

Zur Vorrangigkeit bei Konkurrenz von gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Kindergeld - Mustereinspruch

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Anspruch auf Familienleistungen in zwei EU-Staaten:

Wird im vorliegenden Fall die Anspruchskonkurrenz durch Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 und nicht durch Art. 76 und 79 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 geregelt, weil in den Niederlanden (Wohnort des Klägers und seiner Familie, Beschäftigungsort der Ehefrau) der Anspruch auf Familienleistungen nicht von der Ausübung einer Berufstätigkeit abhängig ist? - Ruht der Kindergeldanspruch des Klägers in Deutschland (Beschäftigungsort des Klägers) nur, wenn in den Niederlanden Familienleistungen tatsächlich geschuldet werden, also alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind? - Oder ist Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wegen der in Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vorhandenen Regelungslücke anzuwenden, mit der Folge, dass es alleine auf die rechtliche Möglichkeit ankommt, in den Niederlanden Leistungen zu erhalten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB IAAAE-06932