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infoCenter (Stand: Januar 2024)

Bilanzinhalt und Bilanzansatz (IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile

1. Conceptual Framework, Standardsystematik

Die Grundlagen zum Bilanzinhalt und Bilanzansatz finden sich im Rahmenkonzept, dem sog. Conceptual Framework, das am vom IASB in einer komplett überarbeiteten Neufassung veröffentlicht worden ist („Conceptual Framework for Financial Reporting“, hier zitiert als CF). Es ersetzt die Vorfassung aus dem Jahr 2010. Nach wie vor stellt das Conceptual Framework keinen Standard dar und geht auch keinem Standard vor. Gelegentlich aber finden sich in den Standards Verweise auf das Conceptual Framework (so z. B. in IAS 8), so dass es für den Anwender doch Bedeutung erlangt.

Die vorliegende Darstellung berücksichtigt die Fassung des Rahmenkonzepts aus 2018 mit gelegentlichen Verweisen auf die Vorfassung aus 2010, soweit es für das Verständnis hilfreich ist.

Im conceptual framework des IASB finden sich u. a. die Definitionen von

  • Vermögenswerten (assets), dem Pendant des handelsrechtlichen Vermögensgegenstandes und

  • Schulden (liabilities), dem Pendant des handelsrechtlichen Schuldbegriffs (Oberbegriff von Rückstellungen und Verbindlichkeiten).

Außerdem enthält das conceptual framework Überlegungen für den Bilanzansatz, die regelmäßig in den Einzelstandards konkretisiert werden.

2. Vollständigkeitsgebot

  • Vermögenswerte,

  • Schulden,

  • Eigenkapital,

  • Erträge und

  • Aufwendungen

sind im IFRS-Abschluss genau dann zu erfassen, wenn sie die im Rahmenkonzept (conceptual framework) enthaltenen Definitionen und Erfassungskriterien erfüllen (IAS 1.28).

Das conceptual framework erhält über diesen Verweis im Hinblick auf die Ansatzkriterien quasi Standardrang. Da aber die Standards dem conceptual framework vorgehen, können selbst dann Bilanzposten anzusetzen sein, wenn die Definitionen des Rahmenkonzepts für die o. g. Abschlussposten nicht erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Standard den Bilanzansatz (trotz der Inkonsistenz mit dem Rahmenkonzept) vorschreibt oder erlaubt. Auch ein Ansatzverbot lässt sich über eine Standardvorschrift so erreichen. Die Systematik ist durchaus vergleichbar zur abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit nach HGB.

3. Vermögenswerte

3.1. Definition

Nach der Definition des CF 2018 ist ein Vermögenswert (asset)

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