Zur Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 - Mustereinspruch
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Betrieb von Schnellrestaurants im Franchise-System:
Ist bei einem u.a. aus Franchisevertrag und Unterpachtvertrag bestehenden komplexen Vertragswerk davon auszugehen, dass der vereinbarte Unterpachtzins für die Räumlichkeiten in Wahrheit ein Leistungspaket abgilt - Hat sich die Hinzurechnung daher an den Pachtzahlungen des Unterverpächters bzw. an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren - Ist § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 verfassungswidrig, insbesondere, da die Hinzurechnung auch bei Gewerbesteuerpflicht des (Unter-)Verpächters greift - Wird mit den vereinbarten Lizenzgebühren auch Know-how entgolten, so dass insoweit von der Hinzurechnung abzusehen ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
FAAAE-06544