Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 12.12.2011 VIII B 83/11, StuB 7/2012 S. 278

Keine rückwirkende Auflösung einer rechtmäßig gebildeten Ansparrücklage nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids

Hat der Stpfl. sein Wahlrecht zur Bildung einer Ansparrücklage zulässigerweise ausgeübt und ist der darauf ergangene Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden, kann die gebildete Rücklage unabhängig von der Art der Gewinnermittlung nicht rückwirkend für das Jahr, in dem die Rücklage gebildet worden ist, wieder aufgelöst werden (Bezug: § 7g Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 EStG 1999/2002).

Praxishinweise

Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kommt wegen der eintretenden Bindung an ein einmal ausgeübtes Wahlrecht in der Bilanz eine zurückwirkende Korrektur der Ansparrücklage nicht in Betracht. Im Falle der Einnahmen-Überschussrechnung ermöglichen die Vorschriften in der Abgabenordnung zur Änderung von Steuerbescheiden nicht die Änderung eines bestandskräftigen ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen