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EuGH 11.07.2002 Rs. C-60/00, IWB 16/2002

Wirtschaftsrecht; | Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehepartners eines ansässigen Dienstleistungserbringers

Der EuGH hat in der Rs. C-60/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Art. 49 EG ist im Licht des Grundrechts auf Achtung des Familienlebens dahin auszulegen, dass er es in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens verbietet, dass der Herkunftsmitgliedstaat eines in diesem Staat ansässigen Dienstleistungserbringers, der Dienstleistungen für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Empfänger erbringt, dessen Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet verwehrt.

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