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Fahrtkosten bei vollzeitiger Bildungsmaßnahme und Vollzeitstudium
Änderung der Rechtsprechung
[i]BFH, Urteil vom 9. 2. 2012 - VI R 42/11 NWB TAAAE-05751 und VI R 44/10 NWB NAAAE-05753Der BFH hat mit Urteilen vom - VI R 42/11 und VI R 44/10 – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Bildungseinrichtung und damit auch eine Hochschule (Universität) nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, auch wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts oder -studiums aufgesucht wird.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB TAAAE-06347 ein Berechnungsprogramm zur individuellen Berechnung von Aus- und Fortbildungskosten aufgerufen werden.
I. Bisherige Rechtsprechung des BFH
[i]Unterscheidung zwischen nebenberuflicher „Teilzeitausbildung„ und „hauptberuflicher„ VollzeitausbildungBislang hat der BFH bei der Steuererheblichkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung zwischen nebenberuflicher „Teilzeitausbildung„ und „hauptberuflicher„ Vollzeitausbildung unterschieden. Werde eine Ausbildungsstätte häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht, seien die Wegekosten nur eingeschränkt mit der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. [i]Vollzeitunterricht: Entfernungspauschale1 Satz 3 Nr. 4 EStG) zum Werbungskostenabzug zuzulassen. Denn in einem solchen Fall sei die Bildu...BStBl 2003 II S. 749BStBl 2004 II S. 886BStBl 2008 II S. 825