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NWB Nr. 15 vom Seite 1237

Immobilienfinanzierung und Verbraucherkredit

Das neue Verbraucherkreditrecht nach der Verbraucherkreditrichtlinie

Professor Dr. Michael Frings

Mit Gesetz vom (BGBl 2009 I S. 2355) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom NWB PAAAD-28762 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Gesetz ist auch der Immobiliardarlehensvertrag neu geregelt worden. Auf diese besondere Kreditform sind grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden, so dass der Darlehensgeber auch im Fall einer Immobilienfinanzierung zu vorvertraglicher Information des Verbrauchers verpflichtet ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb werden Veräußerer und kreditgebende Bank häufig in Abstimmung und Zusammenarbeit tätig, so dass für die Bank besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher entstehen. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten drohen ihr Schadensersatzansprüche oder ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.

I. Anwendungsbereich der Neuregelung für Immobiliardarlehensverträge

[i]Verbraucherkreditrichtlinie regelt nicht den ImmobiliarkreditMit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG hat der europäische Gesetzgeber die Rechte des Verbrauchers als Darlehensnehmer gegenüber dem gewerblichen Darlehensgeber neu geregelt. In der Richtlinie ist der Immobiliarkredit vom Regelungsbereich des Verbraucherkredits ausgenommen worden (Art. 2 Abs. 2a RL 2008/48/EG).

Der [i]Umsetzung der Richtlinie umfasst aber den Immobiliarkreditdeut...BGBl 2009 I S. 2355

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