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FG Düsseldorf  v. - 3 K 1348/10 F EFG 2012 S. 1256 Nr. 13

Gesetze: EStG § 6 Abs. 5 Satz 3, EStG § 16 Abs. 3 Satz 2, UmwStG § 24

Bei Realteilung – keine steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft, an der die Gesellschafter der realgeteilten Personengesellschaft beteiligt sind

Leitsatz

  1. Eine Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf neu gegründete Kommanditgesellschaften der Realteiler kann auch dann nicht zu Buchwerten erfolgen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.

  2. Auch bei vorheriger Einbringung der Mitunternehmeranteile an der realgeteilten Personengesellschaft in die Kommanditgesellschaften sind die Gründungs- und Übertragungsvorgänge in Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung als ein einheitlicher Vorgang der Realteilung auf die Gesamthandsvermögen neu gegründeter Kommanditgesellschaften einzuordnen, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilschritten besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 828 Nr. 13
DStRE 2012 S. 546 Nr. 9
EFG 2012 S. 1256 Nr. 13
KÖSDI 2012 S. 17877 Nr. 5
StBW 2012 S. 488 Nr. 11
Ubg 2012 S. 404 Nr. 6
DAAAE-05979

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FG Düsseldorf v. 09.02.2012 - 3 K 1348/10 F

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