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IWB 12/2002

Rumänien; | Mehrwertsteuer auch im Bauwesen und in der Touristik

Das Parlament hat im April 2002 eine erhebliche Erweiterung des Anwendungsbereiches der MWSt beschlossen. Der MWSt mit einem Satz von 19 % unterliegen auch Bau- und Montageleistungen, Touristikleistungen, ferner der Personen- und Gütertransport, Post- und Telekommunikationsleistungen, Radio- und Fernsehübertragungen, Hotel-, Restaurant- und Kantinenleistungen, Ingenieurberatungsleistungen, Rechtsanwalt-, Notar- und Wirtschaftsprüferleistungen u. Ä.

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