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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 334

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Dr. K.-Peter Horndasch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-05852 Im deutschen Rechtssystem galt schon immer der Grundsatz, dass Eltern nur dann gemeinsam die Verantwortung für ein gemeinsames Kind zusteht, wenn sie miteinander verheiratet sind. Der Kindesvater hatte nur dann außerhalb der Ehe ein Mitspracherecht in allen wesentlichen Angelegenheiten des Kindes, wenn die Mutter ihm – freiwillig – ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind einräumte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dies in seinem Urteil vom - 22028/04 als Verletzung der Menschenrechtskonvention bewertet. Was sind die Konsequenzen für solche Väter, die mit der Kindesmutter nicht verheiratet sind? Können Sie die gemeinsame elterliche Sorge auch gegen den Willen der Mutter erzwingen?

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 14/2012 S. 1172.

Derzeitige Rechtslage

[i]Ausgangspunkt: Gegen den Willen der Mutter kein gemeinsames Sorgerecht Bis zur Entscheidung des EGMR hatte der Vater gegen den Willen der Mutter keinerlei Möglichkeit, in wichtigen Fragen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes zu nehmen. Dies hatte das BVerfG in vielen Entscheidungen als verfassungskonform bezeichnet. Der EGMR hat darin eine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) i. V. mit Art. 8 EMRK (Anspruch auf Achtung des Familienle...

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