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BFH 09.02.2012 VI R 44/10, NWB 14/2012 S. 1131

Lohnsteuer | Fahrtkosten bei Vollzeitstudium/vollzeitiger Bildungsmaßnahme

Mit hat der BFH – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Hochschule (Universität) nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, auch wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitstudiums aufgesucht wird.

Anmerkung:

Damit sind Fahrtkosten von Studentinnen und Studenten zur Hochschule (Universität) nicht (länger) mit der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Allerdings können die tatsächlichen Wegekosten, auch bei Inanspruchnahme der Kilometerpauschalen, nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige – anders als bei der Entfernungspauschale – auch tatsächlich Fahrtaufwand getragen hat.

[i] BFH, Urteil vom 9. 2. 2012 - VI R 42/11 NWB TAAAE-05751 Die vorgen...

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