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BMF 14.03.2012 IV C 4 - S 2221/07/0012 : 012, NWB 14/2012 S. 1130

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Das BMF hat zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ein neues Schreiben herausgegeben. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) hat der Gesetzgeber die ertragsteuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 2012 vereinheitlicht und vereinfacht. Ab 2012 werden die Aufwendungen einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Weggefallen sind die bisherigen Abzugsvoraussetzungen von Berufs- oder Erwerbstätigkeit bei den Eltern oder ob diese sich in Ausbildung befinden. Es gibt keinen Abzug „wie” Betriebsausgaben oder „wie” Werbungskosten mehr. Um erwerbs- oder berufstätige Eltern dadurch nicht zu benachteiligen, wird gleichzeitig geregelt, dass Kinderbetreuungskosten im Rahmen außersteuerlicher Rechtsnormen zu berücksichtigen...

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