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NWB Nr. 14 vom Seite 1139

EU-Kommission klagt gegen doppelten Inlandsbezug bei grenzüberschreitenden Organschaften

[i]Klage gegen DeutschlandDie EU-Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland zu erheben, weil bestimmte gebietsfremde Gesellschaften von den Vorteilen der deutschen Körperschaftsteuerregelung für Organschaften ausgeschlossen sind. Nach deutschem Recht kann eine Gesellschaft mit [i]Sitz und Ort der Geschäftsleitung müssen in Deutschland seinSitz im Ausland nicht Teil einer steuerlichen Organschaft sein, auch wenn sich der Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Das bedeutet in der Praxis, dass eine solche Gesellschaft, selbst wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wäre, die steuerlichen Vorteile der Organschaftsregelung nicht in Anspruch nehmen könnte. Einer dieser Vorteile ist der inländische Gewinn- und Verlustausgleich innerhalb der steuerlichen Organschaft in Deutschland. Hier liegt ein [i]Verstoß gegen NiederlassungsfreiheitVerstoß gegen die EU-Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vor. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die deutschen Bestimmungen ausländische Gesellschaften gegenüber inländischen Wettbewerbern benachteiligen und dass diese Gesellschaften davon abgehalten werden könnten, in Deutschland Tätigkeiten anzusiedeln.

Hinweis

[i]Horst, NWB 18/2011 S....; Lendewig; BStBl 2011 I S. 300

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