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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 14 AS 2248/10 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss ist nicht statthaft, wenn in der Hauptsache ein Beschwerdewert in Sachen des SGG § 144 von bis zu 750,00 € gegeben ist.

Fundstelle(n):
LAAAE-05839

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B PKH

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