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BFH 28.02.2002 V R 19/01
Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Deponiebetreibern (§§ 14, 15 UStG 1993)
Das ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst: Ein Deponiebetreiber, der sich den Abfallbesitzern gegenüber im eigenen Namen zur Abfallentsorgung verpflichtet und dementsprechend auch deren Abfall entsorgt, erbringt an diese steuerpflichtige Leistungen, auch wenn die Deponiebetreiber nach § 3 AbfG, § 16 KrW-/AbfG nur als Vertreter des entsorgungspflichtigen Landkreises gegenüber den Abfallbesitzern hätten tätig werden dürfen.