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IWB 5/2002 S. 223

Iran; | Anerkennung ausländischer Schiedssprüche

Das Übereinkommen v. 10. 6. 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961 II S. 121; 1987 II S. 389) ist gem. Bek. v. 20. 12. 2001 für die Islamische Republik Iran am 13. 1. 2002 in Kraft getreten (BGBl 2002 II S. 157).

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