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Neue Verfassungsbeschwerde zum Bewertungsrecht bei der Grundsteuer
[i]Sowohl beim Ersten als auch beim Zweiten Senat des BVerfG Verfassungsbeschwerde anhängigSeit dem ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 456/12 eine weitere Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer beim BVerfG anhängig, nachdem der ausgefertigt am – die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers beim BFH als unbegründet zurückgewiesen hatte (Aktenzeichen: II B 49/11; NWB JAAAE-04389). Somit liegt nach der am Zweiten Senat des BVerfG seit 2011 anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 287/11 nunmehr auch dem Ersten Senat eine Verfassungsbeschwerde zum Bewertungsrecht bei der Grundsteuer vor.
[i]FG Münster hatte verfassungsrechtliche Bedenken nicht geteiltIn dem neuen Verfahren hatte erstinstanzlich das Ew NWB OAAAD-86239) die Klage gegen die Aufhebung des Grundsteuermessbescheids bezogen auf das Jahr 2006 als unbegründet abgewiesen und Bedenken aufgrund des Gleichheitssatzes gem. Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere gegen § 13 Abs. 1 Satz 2 GrStG zum Grundsteuermessbetrag nicht geteilt (vgl. Leuchtenberg, NWB 22/2011 S. 1853). [i]Leuchtenberg, NWB 22/2011 S. 1853Ausschlaggebend sind die (BStBl 2010 II S. 897) und II R 12/09 (BStBl 2011 II S. 48), wonach an den Vorschriften über die dem Grundsteuermessbescheid zugrunde liegende Einheitsbewertu...