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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 26 | Krankheitskosten: Strengere Regeln zum Nachweis auf dem Prüfstand

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob im Hinblick auf den Nachweis von Krankheitskosten die im StVerfG geregelte Rückwirkung für Altfälle rechtmäßig ist. Das FG Münster sieht in der rückwirkenden Anwendung keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Zudem informieren wir Sie über eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz, welche Konsequenzen sich bei einer Beitragsrückerstattung im Hinblick auf die außergewöhnlichen Belastungen ergeben.

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 war die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum vereinfachten Nachweis von Krankheitskosten ausgehebelt worden. In vielen Fällen können die Aufwendungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme durch ein vorher eingeholtes amtsärztliches Attest bestätigt wird. Beispielsweise wenn ein Kind, wie in einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster mit einer Lese- und Rechtschreibstörung, in einem speziellen Internat besonders gefördert wird.

Die in § 64 EStDV geregelten Nachweispflichten sind rückwirkend in allen offenen Fällen zu beachten. Das FG Münster hält dies nicht für verfassungswidrig. Ein Versto...

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