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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 13-15 | Selbstanzeige: Erste Praxiserfahrungen mit der Neuregelung

Der Gesetzgeber hat im letzten Jahr das Rechtsinstitut der Selbstanzeige mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz umfassend novelliert. Die Möglichkeit der Teilselbstanzeige wurde ausgeschlossen, der Katalog der Sperrgründe wurde erweitert und ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € je Tat ist ein Strafzuschlag eingeführt worden. Wir informieren Sie über die ersten Praxiserfahrungen mit der Neuregelung und ein wichtiges Urteil des BGH zu sog. Bagatellfehlern.

Track 13 | Ausschluss der Teilselbstanzeige

Fast ein Jahr ist es jetzt schon wieder her, dass mit Wirkung ab dem – nach langen und teilweise höchst kontroversen Debatten – die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige erheblich eingeschränkt worden ist. Den bevorstehenden ersten Geburtstag des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes nehmen wir zum Anlass, um zu schauen: Welche Details sind mittlerweile geklärt und welche Fragen sind noch offen?

Die Regelungen zur Selbstanzeige sind deutlich verschärft worden: Die Möglichkeit der Teilselbstanzeige wurde ausgeschlossen. Der Katalog der Sperrgründe wurde erweitert und ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € je Tat ist ein S...

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