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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1683/09 EFG 2012 S. 905 Nr. 10

Gesetze: AO § 69, AO § 191 Abs. 5 Nr. 2, AO § 44 Abs. 2, InsO § 254 Abs. 1 S. 1, AO § 34 Abs. 1

Haftungsinanspruchnahme des Vorstands einer AG bei Insolvenzplanverfahren der AG bei vorheriger Nichteinhaltung der Pflicht zur wahrheitsgemäßen und rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

Leitsatz

1. Mit Eintritt der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans einer AG kann die Erfüllung einer planunterworfenen Steuerforderung in der die vereinbarte Quote übersteigenden Höhe lediglich nicht mehr durchgesetzt werden. Die in § 254 Abs. 1 InsO festgeschriebenen Rechtswirkungen stehen, soweit sie die vereinbarte Quote übersteigen, damit einer Erfüllung i. S. d. § 44 Abs. 2 S. 1 und S. 2 AO nicht gleich.

2. Einem Haftungsbescheid steht nicht entgegen, dass der ihm zu Grunde liegende Steueranspruch aufgrund eines Insolvenzplans gem. § 254 Abs. 1 S. 1 InsO als erlassen gilt, wenn der Haftungsbescheid zum Zeitpunkt, zu dem die Wirkungen des Insolvenzplans eintraten, bereits ergangen war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 905 Nr. 10
ZIP 2012 S. 1191 Nr. 24
UAAAE-04676

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FG des Saarlandes, Urteil v. 23.11.2011 - 2 K 1683/09

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