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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 7

Sonderausgabenoptimierung mit Krankenkassenbeiträgen

Steuerersparnis durch Vorauszahlungen von Beiträgen

Thomas Fritz

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 13/2012.

Das im folgenden dargestellte Modell beruht darauf, dass Beiträge zur Krankenversicherung (Basisvorsorge) einerseits unbeschränkt als Sonderausgabe abziehbar sind, andererseits einen Höchstbetrag ausfüllen, der häufig verhindert, dass Beiträge zu anderen Versicherungen überhaupt abgezogen werden können. Im nachfolgenden Beitrag wird aufgezeigt, wie man durch geschickte Verteilung beides abziehen kann.

I. Ausgangssituation

[i]Abzugsfähige Beiträge Nach den etwas umständlich formulierten Vorschriften des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG sowie § 10 Abs. 4 EStG können Beiträge zur Krankenversicherung, soweit sie die Basisabsicherung betreffen, und Beiträge zur Pflegeversicherung unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden. Beiträge zur Krankenversicherung, die nicht die Basisabsicherung betreffen, sowie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung und Risikolebensversicherung (Vertragsabschluss vor dem ) können nur bis zur Höhe von 2.800 € abgezogen werden. Auf diesen Höchstbetrag werden jedoch zunächst die unbeschränkt abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicheru...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
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