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BFH 15.09.2011 V R 16/11, StuB 6/2012 S. 244

Umsatzsteuer | Behindertenfahrdienste eines Vereins ungeachtet der vertraglichen Beziehungen steuerfrei nach § 4 Nr. 18 UStG

(1) Die Leistungen eines Mitglieds eines Wohlfahrtsverbands kommen dem begünstigten Personenkreis auch dann unmittelbar i. S. von § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG zugute, wenn es Fahrdienstleistungen ohne Zwischenschaltung Dritter an Menschen mit Behinderung erbringt und dabei aufgrund eines mit einer anderen Person abgeschlossenen Vertrags tätig wird. (2) Für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 18 UStG kommt es nicht auf die Zweckbetriebsvoraussetzungen des § 66 AO an (Bezug: § 4 Nr. 18, § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1993/1999; § 66 AO).

Praxishinweise

Nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, wenn

a) diese Unternehmer ausschließlich ...

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