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StuB 6/2012 S. 248

Verfall von Ansprüchen auf nicht genommenen Urlaub nach 15 Monaten

Die Ansammlung nicht genommenen Jahresurlaubs, der während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurde, kann durch nationale Regelungen – auch durch Tarifvertrag – zeitlich begrenzt werden. Ein EU-rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub besteht auch angesichts des hohen Rangs des Urlaubs für Arbeitnehmer nicht. Daher ist ein Zeitraum von 15 Monaten als Übertragungszeitraum im Anschluss an das Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, ausreichend. Nicht genommener Urlaub erlischt im Anschluss entsprechend den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen (, KHS).

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