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OFD Frankfurt 17.11.2011 S 2137 A - 65 - St 210, StuB 6/2012 S. 239

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Abwasserabgaben

1. Abwasserabgaben nach dem Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG)
Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Bildung von Rückstellungen für Abwasserabgaben Folgendes: Nach dem AbwAG hat der Einleiter von Abwasser in Gewässer eine mengenbezogene Abgabe zu entrichten. Die Abwasserbetriebe haben die Möglichkeit, die geschuldete Abgabe durch eigenes Handeln zu reduzieren, indem Abwasserbehandlungsanlagen errichtet oder erweitert werden, die die Schadstoffbelastung um bestimmte Mengen vermindern (§ 10 Abs. 3 AbwAG). Die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für die Verpflichtung zur Zahlung der Abwasserabgabe liegen dem Grunde nach vor. Die ö...

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