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StuB Nr. 6 vom Seite 220

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei Step-Down-Geldern

Anmerkungen zum

WP/StB Tobias Dreixler und WP/StB Carsten Ernst

Die Rechnungsabgrenzung dient der periodengerechten Erfolgsermittlung. Im zugrunde liegenden ging es um die Frage, ob der Darlehensnehmer bei Vereinbarung fallender Zinssätze zu Beginn der Vertragslaufzeit einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden muss.

Kernfragen
  • Wann sind nach dem Urteil des BFH Zinsen bei Vereinbarung fallender Zinssätze zeitlich abzugrenzen?

  • Wann kann eine abgrenzbare Ausgabe mit Vorleistungscharakter bejaht werden?

  • Worin liegt die Schwierigkeit der Rechnungsabgrenzung, wenn keine gleichmäßige Verteilung der Austauschleistungen des Schuldverhältnisses gewährleistet ist?

I. Einleitung – Zeitlose Fragestellung

Jede Bilanzierungsrechnung enthält im Unterschied zur bloßen Einnahmen-/Ausgabenrechnung die Frage der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Die Bedeutung von RAP in der Rechnungslegung ist dabei schon früh erkannt worden. Bereits Schmalenbach beschrieb dies in seinem Hauptwerk „Grundlagen dynamischer Bilanzlehre” im Jahr 1919 wie folgt: „In der Rechnungsabgrenzung von Einnahmen und Ausgaben wurde … der Vorteil gesehen, e...

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