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IWB 23/2001

Polen; | elektronische Unterschrift

Durch das Gesetz v. 18. 9. 2001 wurde eine elektronische Unterschrift mit einer traditionellen eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Damit wurden das polnische Recht an die geltenden EU-Regelungen angepasst und der Weg für die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs in Polen eröffnet. Das Gesetz bestimmt Bedingungen und Rechtsfolgen der Anwendung der elektronischen Unterschrift und schafft Grundlagen für die Dienstleistungstätigkeit in diesem Bereich sowie für die Aufsicht über diese Dienstleistungen. Als eine elektronische Unterschrift gelten nach dem Gesetz elektronische Daten, die in Verbindung mit anderen Angaben der Identifizierung einer Person dienen, die sich einer elektronischen Unterschrift bedient.

[PD]

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