Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Nürnberg 13.09.2000 V 246/97, IWB 22/2001

Einkommensteuer; | Ausschlussfrist des Grenzpendlergesetzes

Die Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG für Antragsveranlagungen gilt auch bei rückwirkender Anwendung des Grenzpendlergesetzes (GrenzPG) zur Veranlagung beschränkt stpfl. AN (, EFG 2001, 689). •Hinweis: § 50 Abs. 4 EStG i. d. F. des GrenzPG v. 24. 6. 1994 sah vor, dass bei beschränkt Stpfl. unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die in § 50 Abs. 1 Satz 5 EStG von der Anwendung für beschränkt Stpfl. ausgeschlossenen Vorschriften des EStG anzuwenden sind (z. B. WK- und Sonderausgabenpauschbeträge). Nach § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 Buchst. a EStG a. F. trat die Abgeltungswirkung nicht ein, wenn § 50 Abs. 4 EStG a. F. Anwendung fand. In diesem Fall wurde der beschränkt Stpfl. zur ESt veranlagt. § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG (2-Jahresfrist) galt entsprechend. Die Klin. hat den Antrag auf Veranlagung für den VZ 1992 erst Ende 1996 gestellt. Nach Auffassung des FG ist die Antragsfrist abgelaufen. Das ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen