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IWB 19/2001

Russische Föderation; | Senkung des Gewinnsteuersatzes

Auf der Grundlage einer von der Staatsduma beschlossenen Novelle von Teil II des Steuergesetzbuches (s. Rossijskaja gazeta v. ) gilt mit Wirkung ab ein einheitlicher Gewinnsteuersatz von 24 %. Das ist einer der niedrigsten Gewinnsteuersätze der Welt. Dafür wurden jedoch zahlreiche Vergünstigungen auf diese Steuer abgeschafft. Es erfolgte eine Präzisierung der steuerrechtlich anerkannten Ausgaben (Kosten). Liberaler gehandhabt wird die steuerliche Behandlung von Werbungskosten und freiwilligen Versicherungsleistungen sowie von Reisekosten. Neu eingeführt werden nichtlineare Abschreibungsformen. Eine wesentliche Veränderung hat die Besteuerung von Wertpapiergeschäften erfahren. Die Gewinnsteuerabführungen fließen zu 7,5 Prozentpunkten (31 % des Aufkommens) an den Föderalhaushalt, zu 14,5 Pr...

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