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Öffentlicher Dienst; | Tarifvertrag Altersversorgung
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am auf eine grundlegende Reform der Zusatzversorgung geeinigt, um deren Zukunft auf eine gesicherte Grundlage zu stellen. Der Altersvorsorgeplan 2001 v. ist zugleich Geschäftsgrundlage dieses Tarifvertrags. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern nunmehr den Tarifvertrag über die tarifliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) v. im GMBl 2002 S. 371 veröffentlicht. Der Tarifvertrag enthält Anlagen zum Geltungsbereich (betroffene Tarifverträge), zu den Ausnahmen von der Versicherungspflicht sowie den Ausnahmen vom und Sonderregelungen zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, zu den versicherungsmathematischen Grundsätzen für die Bewertung der Verpflichtung im ...