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Zweifelsfragen bei der Bilanzierung von Steuerrückstellungen
[i]Endert/Sepetauz, Auflösung von Steuerrückstellungen, BBK 16/2011 S. 761 NWB DAAAD-88820Die durch das BilMoG geänderte Rückstellungsbewertung ist mit erheblichem Aufwand für Unternehmen bei der Bilanzierung von Rückstellungen verbunden. Neben der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen betrifft dies Steuerrückstellungen, sofern diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Der Beitrag befasst sich mit ausgewählten Zweifelsfragen und stellt einen möglichen Lösungsansatz anhand eines Fallbeispiels dar.
I. Erfassung tatsächlicher Steuerschulden im Jahresabschluss
1. Bilanzierung dem Grunde nach
[i]Grundsätzliche BilanzierungDie Bilanzierung von Rückstellungen der Höhe nach ist im Zuge des BilMoG umfassend reformiert worden. Dies betrifft sowohl die Bewertung zum nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung erforderlichen Erfüllungsbetrag – inkl. künftiger Preis- und Kostensteigerungen – als auch das Diskontierungsgebot bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB) .
[i]Weinhold/Costa, Bewertung lang- fristiger Rückstellungen nach BilMoG, BBK 21/2009 S. 1074 NWB KAAAD-31087Tatsächliche Steuern sind im handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sowie der Buchführungspflicht des § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit den Grundsätzen ordnungsmäßger Buchführung (GoB) abzubi...