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FG Köln Beschluss v. - 4 V 2831/11 EFG 2012 S. 361 Nr. 4

Gesetze: EStG § 39 Abs 3 Satz 1 Nr 1, EStG § 52b Abs 1 Satz 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 38b

Lebenspartnerschaften:

Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV auf der Lohnsteuerkarte männlicher Lebenspartner

Leitsatz

1) Eingetragene Lebenspartner sind bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 288/07) im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Es ist ihnen vorläufig auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV unter Anwendung des Faktorverfahrens einzutragen.

2) Der Senat hat an der Rechtmäßigkeit der Nichtgewährung der Ehegattenbesteuerung im Einkommensteuerrecht für eingetragene Lebenspartener aufgrund des Gleichheitssatzes erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 413 Nr. 7
EFG 2012 S. 361 Nr. 4
KÖSDI 2012 S. 17799 Nr. 3
PAAAE-03791

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FG Köln, Beschluss v. 07.12.2011 - 4 V 2831/11

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