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IWB Nr. 5 vom Seite 157

Überarbeitung diskriminierender Steueranreize in Belgien gefordert

Die EU-Kommission hat Belgien am offiziell aufgefordert, seine Vorschriften über Steuergutschriften für die Investition in Risikokapital zu ändern. Nach belgischem Recht können Personen, die in Aktien und Anteile des ARKimedes-Fonds investieren, eine Einkommensteuergutschrift erhalten.

Diese Steuergutschrift wird aber nur gewährt, wenn die Investoren in der Region Flandern ansässig sind. Gebietsansässige anderer Mitgliedstaaten kommen dafür nicht infrage, selbst wenn sie in Belgien voll steuerpflichtig sind, weil sie ihre Einkünfte ganz oder überwiegend in Belgien erzielen.

[i]Diskriminierende SteueranreizeNach Auffassung der Kommission sind diese Rechtsvorschriften mit den Verträgen unvereinbar, weil sie die durch das EU-Recht (Art. 45 und 49 AEUV und Art. 38 und 31 EWR) garantierte Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Selbständigen beeinträchtigen. Diese Bestimmungen stehen außerdem in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU, wonach Steuerpflichtige, die in anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten ansässig sind, aber ihre Einkünfte ganz oder zum größten Teil in Belgien erzielen, die gleichen steuerlichen Vergünstigungen genießen sollten wie in Belgien Ansässige (vgl.

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