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IWB 5/2012 S. 156

Frankreich | Verkehrsteuern auf Aktienübertragungen – Änderungen seit dem 1. 1. 2012

[i]Die Übertragung von GmbH-Anteilen ohne Limitierung führt eine 3 %ige Verkehrsteuer mit sich Seit einigen Jahren bereits unterliegen Übertragungen von Aktien, mit Ausnahme der von börsennotierten Aktiengesellschaften, wie die von GmbH-Anteilen, einer Verkehrsteuer von 3 %. Die Steuerbelastung war bisher auf 5.000 € begrenzt. Dies hat sich durch das Haushaltsgesetz („loi de finances”) 2012 für alle nach dem getätigten Aktienübertragungen geändert. Danach gelten nunmehr folgende Regelungen:

  • Begrenzung des 3 %igen Steuersatzes auf Übertragungen bis zu 200.000 €

  • Darüber hinausgehende Vorgänge werden mit einem Steuersatz von:

    • 0,5 % auf die Beträge zwischen 200.000 € und 500.000.000 €

    • und 0,25 % auf die den Wert von 500.000.000 € übersteigenden Betrag versteuert.

  • Die bisherige betragsmäßige Begrenzung auf 5.000 € entfällt.

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