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BFH 26.01.2012 V R 18/08, NWB 11/2012 S. 876

Umsatzsteuer | Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Unternehmer, der aufgrund der Vorgaben des BMF-Schreibens in BStBl 2004 I S. 737 zahlungsgestörte Forderungen unter „Vereinbarung” eines vom Kaufpreis abweichenden „wirtschaftlichen Werts” erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung. (2) Liegt beim Kauf zahlungsgestörter Forderungen keine entgeltliche Leistung an den Forderungsverkäufer vor, ist der Forderungserwerber aus Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt. (3) Eine Rechnungsberichtigung lässt die Steuerschuld nach § 14c UStG nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfallen.

Anmerkung:

Es ist dies die Anschlussentscheidung des BFH zum Urteil des

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