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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1854/11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6bEStG § 52 Abs. 12 S. 9EStG § 9 Abs. 5EStG § 12 Nr. 1 Fassung: 2010-12-08 JStG 2010

Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes häusliches Arbeitszimmer

Arbeitszimmer eines auch als Fachberater tätigen Gymnasiallehrers

Leitsatz

Erledigt ein an mehreren Schulen auch als Fachberater tätiger Gymnasiallehrer, der nicht an jeder Schule über einen eigenen Arbeitsplatz verfügt, berufliche Tätigkeiten in einem Raum, der auch mit privaten Einrichtungsgegenstände ausgestattet ist, scheidet ein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 und 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 in Höhe von 1.250 EUR auch nach der Aufgabe des sog. Aufteilungsverbots durch den Beschluss des Großen Senats vom GrS 1/06 aus (Anschluss an ; Entgegen ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 197 Nr. 5
ZAAAE-03497

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Sächsisches FG, Urteil v. 11.01.2012 - 2 K 1854/11

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