Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes
häusliches Arbeitszimmer
Arbeitszimmer eines auch als
Fachberater tätigen Gymnasiallehrers
Leitsatz
Erledigt ein an mehreren Schulen auch
als Fachberater tätiger Gymnasiallehrer, der nicht an jeder Schule über einen
eigenen Arbeitsplatz verfügt, berufliche Tätigkeiten in einem Raum, der auch
mit privaten Einrichtungsgegenstände ausgestattet ist, scheidet ein Abzug der
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2
und 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 in Höhe von 1.250 EUR auch nach der Aufgabe
des sog. Aufteilungsverbots durch den Beschluss des Großen Senats vom
GrS 1/06 aus (Anschluss an ;
Entgegen ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 197 Nr. 5 ZAAAE-03497
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 11.01.2012 - 2 K 1854/11
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