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FG Münster 28.09.2000 5 K 6653/97 E, IWB 13/2001

Lohnsteuer; | Teilnahme an Auslandsreise als geldwerter Vorteil

(1) Aufwendungen des Arbeitgebers für eine viertägige Auslandsreise seiner gesamten Außendienstmitarbeiter, in deren Verlauf lediglich 9 Stunden Aus- und Fortbildung durchgeführt werden und bei der mehr als 500 DM je Arbeitnehmer für sozialintegrative Veranstaltungen aufgewendet werden, sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten, soweit sich die Kosten rein betriebsfunktionaler Elemente nicht leicht und eindeutig von den sonstigen Zuwendungen abgrenzen lassen. (2) Kann ein Teilnehmer aufgrund Erkrankung an den sozialintegrativen Veranstaltungen nicht teilnehmen, hat er die auf diese Bereiche entfallenden Kosten nicht zu versteuern, soweit sich diese leicht und eindeutig von den übrigen Zuwendungen abgrenzen lassen (, EFG 2000, 359). •Hinweis: Nach der...BStBl 1994 II, 954

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