IFRS Essentials

2. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61552-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59832-6

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IFRS Essentials (2. Auflage)

Lösung (b)

Im Jahr 01 beträgt die planmäßige Abschreibung nach IFRS GE 3 und nach Steuerrecht GE 4. Daher beträgt der Buchwert der Software per nach IFRS GE 9 (= GE 12 - GE 3) und nach Steuerrecht GE 8 (= GE 12 - GE 4).

Der Buchwert der Software nach IFRS ist höher als jener nach Steuerrecht (wodurch das Vermögen nach IFRS größer ist als nach Steuerrecht). Demnach ist die X-AG nach IFRS reicher, als nach Steuerrecht und erfasst daher nach der „Ärmer-Reicher-Regel„ eine latente Steuerschuld (latente Steuerrückstellung).

Die Logik der Erfassung der latenten Steuerschuld kann auch folgendermaßen erklärt werden: Konzeptionell liegt der Ermittlung der latenten Steuern die Annahme zugrunde, dass sich der steuerliche Buchwert (GE 8) in der Zukunft an den IFRS-Buchwert (GE 9) anpassen wird. Gedanklich wird folglich in der Zukunft steuerlich die Buchung „Vermögen an Ertrag GE 1„ vorgenommen. Durch diese Buchung würde in der Zukunft der steuerliche Gewinn um GE 1 steigen und (bei einem Steuersatz von 25 %) die tatsächliche Steuerschuld um GE 0,25 steigen. Somit würde in der Zukunft ein Steuernachteil i. H. von GE 0,25 für die X-AG entstehen. Dieser künftige Steuernachteil i. H. von GE...

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