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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 80

Verfassungswidrigkeit des ErbStG wegen Gestaltungsanfälligkeit?

Neue verfassungsrechtliche Ansätze und Tendenzen im

Dr. Andreas Striegel und Dr. Daniela Rothe

Das Erbschaftsteuerrecht hat eine bewegte und in der Bevölkerung aufmerksam beobachtete Vergangenheit. Bereits die Erhöhung der Grundstücksbewertung auf 140 % des Einheitswerts löste bundesweit in den Notariaten eine Übertragungswelle von Immobilien aus. Dasselbe Phänomen war beim Wechsel der Grundstücksbewertung durch den Bedarfswert zu beobachten. Die Verunsicherung steigerte sich, als das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser Bewertungsmaßstäbe für Grundstücke und Betriebsvermögen feststellte und dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist aufgab. Knapp 7 Tage vor Ablauf dieser Frist, brachte der Gesetzgeber nach langwierigen Diskussionen und unterschiedlichsten Ansätzen das ErbStRG am auf den Weg. Das Ergebnis beurteilt der BFH nunmehr als „verfehlt”. Die Begünstigungen für Betriebsvermögen in § 19 Abs. 1 i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG, d. h. begünstigter Steuersatz sowie steuerliche Befreiung, sollen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, weil durch bloße Wahl von Gestaltungen die Steuerfreiheit des Erwerbs erreicht werden kann und dies unabhängig von der Bedeutung des übertragenen Wirtschaftsguts für das Gemeinwohl ermöglicht w...

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