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BBK Nr. 5 vom Seite 197

Teilwertabschreibung auf Aktien

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 217Der BFH hat die Streitfrage um die sog. Bagatellgrenze bei Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien geklärt. Danach sind Teilwertabschreibungen zulässig, wenn der Kursverlust am Bilanzstichtag größer als 5 % ist. Gleichzeitig hat der BFH zu Kurserholungen nach dem Bilanzstichtag Stellung genommen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Maßgeblichkeit des aktuellen Börsenkurses

[i]BFH, Urteil vom 21. 9. 2011 - I R 89/10 NWB FAAAD-98629 Der BFH hält an seiner Auffassung fest, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, wenn der Börsenkurs der Aktie am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt. Somit braucht der Steuerpflichtige für die Teilwertabschreibung lediglich den Börsenkurs vom Bilanzstichtag zu dokumentieren. Allerdings schränkt der BFH nunmehr die Maßgeblichkeit des Börsenkurses ein, wenn dieser aufgrund konkreter und objektiv nachprüfbarer Anhaltspunkte den tatsächlichen Anteilswert nicht widerspiegelt wie z. B. bei Insidergeschäften.

Fazit:

[i]Praxisnahe Korrektur der bisherigen RechtsprechungHier rückt der BFH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, wonach der Börsenkurs dann nicht maßgeblich sein sollte, wenn spätestens bei Bilanzaufstellun...

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