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FG Münster Beschluss v. - 8 V 3445/11 GrE EFG 2012 S. 738 Nr. 8

Gesetze: FGO § 69 Abs 3 Satz 1 Halbs. 2 FGO § 69 Abs 2 Satz 2GrEStG § 3 Nr 4

Grunderwerbsteuer:

Kein besonderes Aussetzungsinteresse gegen die Besteuerung eines Erwerbsvorgangs zwischen Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

Leitsatz

1) Der Senat hat zwar mit Beschluss in EFG 2011, 1449 gem. Art. 100 GG dem BVerfG die streitentscheidende Frage vorgelegt, ob § 3 Nr. 4 GrEStG insoweit verfassungswidrig ist, als danach bis zum vorgenommene Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern nicht wie Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind.

2) Der Senat hält es aber nicht für geboten, deshalb auch die Vollziehung des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheids vor einer Entscheidung des BVerfG darüber aufzuheben.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 738 Nr. 8
JAAAE-03057

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FG Münster, Beschluss v. 11.01.2012 - 8 V 3445/11 GrE

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