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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 199

Umsatzsteuerliche Vereinfachungen durch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte?

Zum sind die Abrechnungsgrundlagen für Zahnärzte neu gestaltet worden.

Durch das Inkrafttreten der reformierten Gebührenordnung für Zahnärzte („GOZ 2012”) wurde hinsichtlich Privatleistungen (Leistungen, die an privat krankenversicherte Patienten oder die an gesetzlich krankenversicherte Patienten erbracht werden, ohne dass diese im allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind) eine unterschiedliche Abrechnungspraxis für zahnmedizinisch notwendige Behandlungen und medizinisch nicht erforderliche Zusatzleistungen normiert.

Behandlungsleistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf der Zahnarzt nur dann berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind (vgl. § 1 Abs. 2 GOZ 2012). In diesem Zusammenhang ist es – neben weiteren Voraussetzungen – seit dem Jahreswechsel zwingend erforderlich, dass die Vergütung für solche über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehenden Leistungen vor Behandlungsbeginn in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart wird.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind solc...

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