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BGH 01.12.2011 IX ZR 58/11 , NWB 9/2012 S. 713

Bankrecht | Erneut: Konkludente Genehmigung von Lastschriften im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Werden fortlaufend Forderungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen, so kommt eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung in Betracht, wenn sie sich innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese nicht wesentlich über- oder unterschreitet. Wie lange die Überlegungsfrist unternehmerisch tätiger Schuldner zu bemessen ist, bis die Bank von einer konkludenten Genehmigung ausgehen darf, ist bisher offen geblieben. Jedenfalls bei Lastschriften, die typischerweise auf einer selbst vorgenommenen sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung beruhen, ist ein Widerspruch mit einer Überlegungsfrist von alle...

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