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IWB 8/2001

Kroatien; | neues Gesetz über die Gewinnsteuer

Am ist ein neues Gesetz über die Gewinnsteuer (Körperschaftsteuergesetz) in Kraft getreten (ABl Nr. 127/2000). Der allgemeine Gewinnsteuersatz beträgt 20 % (bis galt ein Gewinnsteuersatz von 35 %). Gewinnsteuererleichterungen von 25 %, 50 % und 75 % gelten für bestimmte Fördergebiete, insbes. Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit und Gebiete, die durch den Krieg starke Schäden erlitten haben. Spezielle Steuererleichterungen sind für die freien Zonen festgelegt worden. Zur allgemeinen Verbesserung des Investitionsklimas gilt für Gewinne aus Investitionen, die in Höhe von mindestens 10 Mio Kuna getätigt werden, ein auf 10 Jahre befristeter ermäßigter Gewinnsteuersatz von 7 %, wenn mindestens 30 Vollarbeitsplätze geschaffen werden. Bei Investitionen über 20 Mio Kuna gilt entsprechend ein auf 10 Jahre befristeter Gewi...

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