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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Lohnsteuer: Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

Der BFH hatte Ende 2010 entschieden, dass die Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine kapitalgedeckte Pensionskasse enthalten sind, als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind. Nach einem BMF-Schreiben ist das Urteil allgemein anzuwenden. Das BMF regelt die verfahrensrechtliche Abwicklung bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst.

Mit der Steuerfreiheit von Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung hat sich die Finanzverwaltung ebenfalls jüngst befasst. Das BMF regelt im Detail die verfahrensrechtliche Abwicklung bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, die sich an der Finanzierung beteiligen. Hintergrund ist ein für die Steuerzahler positives Urteil des Bundesfinanzhofs.

Vor etwas mehr als einem Jahr hat der BFH entschieden: Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind steuerfrei als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG. Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers ist allein die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich. Es kommt dagegen nicht darauf ...

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