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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 21 | Fahrtkosten: Regelmäßige Betriebsstätte bei Selbständigen

Beim BFH ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob ein selbständiger Dozent nur eine Betriebsstätte haben kann. Das FG Baden-Württemberg hat dies im Lichte der Rechtsprechungsänderung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers so gesehen.

Wichtig für Freiberufler und Gewerbetreibende ist ein Verfahren, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Die Richter des VIII. Senats müssen entscheiden: Können auch selbständig Tätige nur eine regelmäßige Betriebsstätte haben?

Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof im letzten Jahr entschieden: Ein Arbeitnehmer kann nur eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte haben. Ist ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber nachhaltig in mehreren Arbeitsstätten tätig, muss festgestellt werden: In welcher Arbeitsstätte wird der sachlich und zeitlich bedeutsamste Teil der Tätigkeit ausgeübt? Die Fahrten zu den übrigen Arbeitsstätten sind dann als Dienstfahrten einzustufen. Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich eine gesetzliche Neuregelung angekündigt. Bis dahin ist die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Arbeitnehmern anzuwenden. Auf die Konsequenze...

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